Hallo zusammen,
folgende Frage: ich habe einen Industrien-Neubau zu beurteilen.
Ursprünglich war nur ein Erdgeschoss vorgesehen.
Abmessung ca. 60 x 20 m = 1200 m?
Jetzt will der Bauherr auf ca. 40 % der EG-Grundrissfläche eine Kellergeschoss vorsehen.
Was bedeutet das für die Feuerwiderstandsdauer der tragenden und aussteifenden Bauteile. (IndBauRL Tabelle 4)
Ist das Objekt jetzt ein- oder zweigeschossig ? oder wie wird jetzt die Feuerwirderstandsdauer festgelegt ?